Gesetz zur Regionalisierung des Feiertagsrechts (Dienstag, 25.06.24, 17:00h/Montag, 30.09.24, 17:00h; Staatsregierung)

  • ... kommen wir noch zum Tagesordnungspunkt: Plenarberatung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Regionalisierung des Feiertagsrechts.

    Das erste Wort steht einem Vertreter der Staatsregierung zu, dann ist die Aussprache eröffnet!


    Entwurf eines Gesetzes zur Regionalisierung des Feiertagsrechts


    Artikel 1.

    Einführung eines Feiertagsgesetzes


    Gesetz über die staatsweiten Feiertage und zur Regelung der Staatstrauer

    (Feiertagsgesetz – FTGe)


    § 1.

    Zweck.

    Die Sonn- und Feiertage gelten nach Artikel 35 Absatz 4 der Verfassung als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung. Den Regionen steht es nach Maßgabe des § 2 zu, durch regionale Vorschriften nach § 7 Absatz 1 des Regionalgesetzes weitere als die in § 3 bezeichneten Feiertage festzulegen und den Sonn- und Feiertagsschutz auszugestalten.


    § 2.

    Regionale Vorschriften.

    (1) Unter Berücksichtigung ihrer kulturellen Gegebenheiten haben die Regionen das Recht, durch Rechtsvorschriften staatliche Feiertage festzusetzen und religiöse Feiertage unter besonderen staatlichen Schutz zu stellen. Die Vorschriften haben die besondere Stellung des Sonntags zu berücksichtigen.

    (2) Durch Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind die Sonn- und Feiertage unter staatlichen Schutz zu stellen. Besonders ist die Ruhe des Feiertages und der Erholungscharakter zu schützen und entsprechend zu berücksichtigen.

    (3)Die Bedürfnisse und Feiertage der nationalen Minderheiten in der Region sind zu berücksichtigen. Den Regionen steht es frei den Kommunen den Erlass von Rechtsvorschriften zur Regelung von Feiertagen zu gestatten.

    (4) Die Staatsregierung kann durch Rechtsvorschriften

    a. die notwendigen Vorschriften zur Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs zwischen den Regionen hinsichtlich unterschiedlicher Feiertagsregelungen treffen,

    b. Abweichungen von einzelnen regionalen Maßnahmen bestimmen, wenn hierzu ein dringender Anlass besteht. Die Staatsregierung soll vor Erlass einer solchen Vorschrift die betroffene Region anhören und ihre Bedürfnisse und Standpunkte berücksichtigen.


    § 3.

    Staatsweite Feiertage.

    Als Feiertage sind zumindest zu schützen:

    a. das Neujahrsfest (1. Januar),

    b. den Tag der Verfassung (3. April) als bergischer Nationalfeiertag,

    c. den Ostermontag,

    d. den ersten Weihnachtstag (25. Dezember) und

    e. den Vortag des ersten Weihnachtstages (24. Dezember; Heiligabend) oder den zweiten Weihnachtstag (26. Dezember).


    § 4.

    Staatliche Einrichtungen.

    (1) Staatliche Einrichtungen, die nicht aufgrund zwingender Notwendigkeit zum Erhalt des öffentlichen oder staatlichen Lebens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder anderer wichtiger Rechtsgüter geöffnet bleiben müssen, werden für die Dauer eines Feiertages geschlossen.

    (2) Durch die zuständige oberste Staatsbehörde kann bestimmt werden, dass eine Behörde ihre Aufgaben in eingeschränkter Form fortführt.

    (3) Für staatliche Einrichtungen sind im Übrigen die Vorschriften am Ort der Dienststelle maßgebend, soweit durch Rechtsvorschriften der Republik nichts anderes bestimmt worden ist.


    § 5.

    Staatstrauer.

    (1) Durch Verordnung des Staatspräsidenten können weitere einmalige Feiertage aus gegebenem Anlass oder eine ein- oder mehrtägige Staatstrauer festgesetzt werden.

    (2) Für die Dauer einer Staatstrauer oder einzelner Tage einer Staatstrauer können für das Gebiet, in dem diese gilt,

    a. ihre Gleichstellung mit einem Feiertag und

    b. soweit erforderlich ergänzende Schutzvorschriften

    angeordnet werden.



    Artikel 2.

    Änderung des Regionsgesetzes.

    Dem § 7 Absatz 1 des Regionsgesetz - RegionsG vom 20. September 2022, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2023 geändert worden ist, werden folgende Sätze angefügt:

    »Wird nach Satz 1 eine Zuständigkeit übertragen, die zuvor durch eine Rechtsvorschrift der Republik geregelt worden ist, so gilt das Recht der Republik solange und soweit vor, wie es nicht durch Recht der Regionen ersetzt worden ist. Die Rechtsvorschrift der Republik nach Satz 1 kann abweichendes bestimmen.«


    Artikel 3.

    Aufhebung des Feiertagsgesetzes.

    Das Feiertagsgesetz - FeiertagsG vom 22. Februar 2014 ist aufgehoben. Es gilt nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Regionsgesetzes als Recht fort, soweit es nicht durch das Recht einer Region ersetzt worden ist

  • Ans Rednerpult tritt schließlich die Ministerin ohne Geschäftsbereich beim Staatskanzler (und ehemalige Kultusministerin).


    Frau Senatspräsidentin,

    Bergen ist vor allem in kultureller Hinsicht ein vielfältiges Land. Die Bergischsprechenden mögen die Mehrheit bilden, aber die Noraundais, die Burden, die Malmedianer, die Filamen und auch unsere Mitbürger mit anderen kulturellen Hintergründen sind ein wichtiger Teil unserer nationalen Identität.

    Im Rahmen der Devolution haben wir in den letzten fast zehn Jahren erkannt, dass Einheit durch Vielfalt, Einheit in Vielfalt - nach unserem Wahlspruch: in partes tres concordia - am besten gelingt, wenn wir den verschiedenen regionalen Besonderheiten Freiräume schaffen.


    Es ist daher ein logischer Schritt, die Vorschriften zum Schutz von Feiertagen von der Staatsebene hinunter auf die Regionen zu verlagern, damit auch in diesem Bereich als Kernbestand des kulturellen Lebens Freiräume genutzt werden können.

    Mit Ostern und Weihnachten sollen dabei die zwei wichtigsten Feste des christlichen Erbes unseres Landes ebenso berücksichtigt werden wie der althergebrachte Neujahrsfeiertag und der Tag der Verfassung als gesamtbergischer Nationalfeiertag.


    Die gesetzliche Konzeption dieser Kompetenzverlagerung setzt ganz bewusst auf die Beibehaltung eines Spezialgesetzes mit einem engeren Rahmen als andere Selbstverwaltungsaufgaben, weil die Staatsregierung sich der Notwendigkeit der Koordinierung in einer für das wirtschaftliche Leben so grundlegenden Frage bewusst ist und die gesamtstaatliche Angelegenheit beibehalten möchte.

    Im Regionsgesetz besteht bereits eine Zuständigkeit für kulturelle Fragen, sodass weitere Ergänzungen dort aus Sicht der Fachleute nicht erforderlich werden.


    Für die Staatsregierung stehe ich Ihnen gerne zu Rückfragen zur Verfügung!

    Prof. Dr. Martina Stolzhuber

    Lorertaler Regionsdezernentin für Heimat, Kultur und Tourismus

    Promovierte Geografin mit dem Schwerpunkt Humangeografie

    Honorarprofessorin an der Privaten Wirtschaftsakademie Marienburg (Tourismuskonzeption)

  • Frau Senatspräsidentin,

    für die UBK-Fraktion kann ich sagen, dass wir die Grundidee der stärkeren Regionalisierung der Feiertage unterstützen können, um den verschiedenen Traditionen unseres Landes Rechnung tragen zu können.


    Was wir hier allerdings vor uns sehen ist ein radikaler Vorschlag aus dem Forderungstopf der radikalen Sozialisten, die sich diese Regierungskoalition untertan gemacht haben.

    Quasi vollständig soll ein Teil des kulturellen Fundaments unserer nationalen Einheit hier erodiert werden, kaum noch gemeinsame Feiertage sollen uns erhalten bleiben.

    Ebenso müssen wir feststellen, dass die Regierung keinerlei Maßnahmen vorgesehen hat, um die bergische Wirtschaft vor den Risiken eines Flickenteppichs an Feiertagsregelungen zu schützen. Insbesondere die unbeschränkte Regulierungswut des Magistrats unserer Hauptstadt lassen hier besonders befürchten, dass die wirtschaftliche Entwicklung Bergens durch neue Rechtsvorschriften abgewürgt und für die Zukunft sabotiert wird.


    Dieser Gesetzesentwurf ist nicht ausgereift, er muss dringend geändert werden!

    Diana Josefine Nahring

    Senatorin aus Bergen-Hauptstadt (UBK-Fraktion)

    Staatsministerin für Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

    Diplom-Betriebswirtin - Vorstands-Assistentin

  • Der Argumentation der guten Frau kann die SPB nicht folgen. Nicht nur erkennt man eine »Regulierungswut« in der Hauptstadt nicht, auch sieht man die Gefahr, die bereits so häufig heraufbeschworen wird nicht. Die meisten Regionen sind sehr christlich geprägt. Es ist daher auch davon auszugehen, dass die Feiertage christlich sein werden. Auch wird es nicht zu übermäßigen Feiertagen kommen. Hier kann nicht nur der Senat oder die Staatsregierung einfach eingreifen, auch ist es nicht im Interesse der Regionen viele Feiertage festzulegen.

  • Noch mehr christliche Feiertage sollen die Regionen festlegen? - Dann würden wir mit dem Arsch einreißen, was dieser Gesetzesentwurf endlich erreichen soll, nämlich die alten Zöpfe abzuschneiden!

    empört er sich lautstark über dieses Gesabbele ausgerechnet aus der eigenen Fraktion.

  • Sehr schön, dass Teile der SPB immerhin ehrlich sind und aus ihrer Verachtung gegenüber dem kulturellen Erbe Bergens keinen Hehl machen! - Im nächsten Schritt feiern wir dann vor allem den Kampftag der Arbeiterklasse und irgendwelche Feministen-Feste!

    meldet sie sich mit einem Zwischenruf zu Wort und nickt dann Nahring zu - offenbar hatte die sich entschieden, die Samthandschuhe endlich einmal abzulegen und diese linke Koalition nicht bloß in ihrer sonst zurückhaltenden Art zu kritisieren.

    Senatorin Emilie Susan van Houten

    Mitglied im Präsidium der Union der Bergener Konservativen (UBK) | Stellvertretende Vorsitzende der UBK-Fraktion im Bergischen Senat

    Beigeordnete Ministerin für Verteidigung a.D. (Kabinett Königskamp VI) | Staatsministerin für soziale Angelegenheiten a.D. (Kabinett J. Lacroix I)

  • Lacht laut auf.

    Für die Kollegin und ihre linken Freunde sind Frauen scheinbar nur solche die sich anziehen und verhalten wie Flittchen! Es ist ein lächerlicher Versuch, mich zu beleidigen, wenn sie mir meine Weiblichkeit abspricht, weil ich für Werte und Traditionen eintrete.

    Ich werde immer als Frau für unsere Traditionen einstehen und mir keine "progressive Agenda" vorschreiben lassen!

    Senatorin Emilie Susan van Houten

    Mitglied im Präsidium der Union der Bergener Konservativen (UBK) | Stellvertretende Vorsitzende der UBK-Fraktion im Bergischen Senat

    Beigeordnete Ministerin für Verteidigung a.D. (Kabinett Königskamp VI) | Staatsministerin für soziale Angelegenheiten a.D. (Kabinett J. Lacroix I)

  • Frau Kollegin van Houten,

    ich bitte Sie dringlich, Ihre Ausdrucksweise an den Rahmen unserer parlamentarischen Umgangsformen anzupassen.

    mahnt sie zurückhaltend, aber deutlich.

  • Ich bitte um Verzeihung, Frau Senatspräsidentin. Die ideologische Verblendung der Kollegin und ihr sehr persönlicher Angriff auf meine Würde als Frau haben mich unüberlegt regieren lassen!

    kommentiert sie das - nicht glücklich darüber, dass die themenfremde Äußerung der Kollegin Chardonnay einfach durchgehen gelassen wurde.

    Senatorin Emilie Susan van Houten

    Mitglied im Präsidium der Union der Bergener Konservativen (UBK) | Stellvertretende Vorsitzende der UBK-Fraktion im Bergischen Senat

    Beigeordnete Ministerin für Verteidigung a.D. (Kabinett Königskamp VI) | Staatsministerin für soziale Angelegenheiten a.D. (Kabinett J. Lacroix I)

  • Madame la Présidente du Sénat,

    die Bloc-Gruppe unterstützt den Vorschlag der Regionalisierung des Feiertagsrechts als eine wichtige Angelegenheit des kulturellen Lebens ausdrücklich. Ja, Bergen ist eine Nation, aber diese Einheit können wir nicht trotz, sondern gerade wegen unserer vielfältigen Kulturen auch an im Detail unterschiedlichen Feiertagen begehen!


    Andererseits komme ich nicht umhin, mich l'inquiétude anzuschließen, die bereits vorgetragen wurde.

    Wir haben beobachten können, wie aus einer Initiative zur Abschaffung der Heure de fermeture - einer absolut veralteten gesetzlichen Verordnung der Öffnungszeiten von Geschäften - auf Initative der Socialistes zunächst die bereichsweise Aushöhlung der etablierten und gut funktionierenden Contrats collectifs wurde - einem Rechtsinstitut, das übrigens in meiner stolzen Heimat Noraundie für den bergischen Circuit juridique hat, wie ich hervorheben darf - und jetzt in Bergen-Capitale eine noch weitere Detailregulierung durch Magistrat und Conseil municipal werden soll. Freiheit für Gewerbetreibende war der Ursprung dieser Idee, am Ende werden wir bloß eine Regulierung durch eine andere ersetzt haben.

    Avec tout cela ist ein gesundes Misstrauen gegenüber den neuen Befugnissen wohl angebracht, die wir delegieren wollen. Die Forderung nach einer Obergrenze für Feiertage ist angebracht, und sinnvoll wäre es wohl fraglos, zur Abmilderung der situation plus précaire unseres Wirtschaftswachstums, eine Reduzierung der Feiertagsanzahl im Ergebnis dieses Vorhabens anzustreben.


    Merci!

    Senatorin Mariette Harquin

    Vorsitzende der Bloc-Gruppe im Bergischen Senat (Vertreterin der Minderheit der Noraundis) | Parteipräsidentin Bloc Noraundais

    ehemals Beigeordnete Ministerin für Gesamtbergische Fragen | früheres Mitglied des Bündnisses der Bürgerlich-Liberalen (BüLib) | vor den Seperatisten aus Herbourg, Ĥâote-Noraundie, geflohen

  • Mevrouw de Senaatsvoorzitter,

    die BNP-Fraktion begrüßt dieses Vorhaben der Staatsregierung ausdrücklich, weil es im besonderen Interesse der Nationalen Minderheiten ist, die eigenen kulturellen Besonderheiten bewahren zu dürfen. Das kommt mit eigenen Feiertagsregelungen besonders zur Geltung.


    Anders als von der UBK-Fraktion hier propagiert, wird die Regionalisierung keineswegs zu einer Änderung der verbindenden kulturellen Gemeinsamkeiten Bergens führen, denn diese Gemeinsamkeiten sind bereits über Jahrzehnte und Jahrhunderte Bestandteil der unterschiedlichen regionalen Traditionen.

    Wir sind zum Beispiel alle gemeinsam von den christlichen Traditionen des Weihnachts- und des Osterfestes geprägt - selbst dann, wenn viele Familien sich längst von den formellen kirchlichen Feierlichkeiten distanziert haben und auf ihre ganz eigene Weise feiern. Vielfalt ist eine Bereicherung, keine Gefahr, das muss unsere Grundhaltung sein, darauf basiert unser Land schon seit Generationen!


    Was ich allerdings ernst nehmen sollten, das sind die richtigen und in der Sache doch so bedauerlichen Hinweise auf die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mit denen wir uns in den letzten Jahren konfrontiert sehen.

    Ich halte es für wichtig, dass wir eine gemeinsame Obergrenze für Feiertage festlegen, idealerweise etwas unter dem momentanen Bestand. Damit gewährleisten wir vergleichbare Rahmenbedingungen in allen Landesteilen und entlasten gleichzeitig die Wirtschaft, ohne über einschneidendere Maßnahmen wie eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit oder eine Senkung der Lohnkosten nachdenken zu müssen!

  • »Mme. la Pressidente,

    ich schlage vor, dass wir über die Frage einer Untergrenze gesondert abstimmen um diese Frage zu klären, da die doch häufiger vorkommt. Die SPB ist weiterhin gegen eine solche Untergrenze als Maßnahme der Missgunst gegenüber unseren Regionen.«

  • Sucht den Austausch mit der SPB-Kollegin darüber, ob eine solche zusätzliche Abstimmungsfrage innerhalb der Koalition gebunden wäre.

  • Gibt es denn einerseits einen konkreten Änderungsantrag in dieser Sache oder andererseits Einwände gegen die gesonderte Abstimmung eines solchen?

  • Legt einen entsprechenden Antrag vor:

    An § 2 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: "Die Anzahl der wiederkehrenden Feiertage soll 12 ganze Tage neben den Sonntagen nicht überschreiten."


    Mevrouw de Senaatsvoorzitter,

    für die BNP-Gruppe schlage ich gegenüber den bisher dreizehn gesetzlichen Vollfeiertagen und bis zu zwei Optionstagen für die Selbstverwaltung eine Obergrenze von 12 Feiertagen vor.

    Die meisten Kommunen haben von ihrem Optionsrecht bisher kaum Gebrauch gemacht, sodass wir mit einer Reduktion um ein bis zwei Tage einen Wachstumsimpuls für die Wirtschaft setzen können, ohne die Arbeitnehmer allzu stark zu belasten.

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