Sozialliberale Partei Bergens (SLP)

  • [tabmenu]
  • Wir sollten mal über folgendes sprechen:

    • Satzung
    • Programm
    • Corporate Design
    • Vorstand




    Satzung der Sozialliberalen Partei Bergens
    in der Fassung vom 29.04.12

    I. Grundsätzliches




    §1 Bezeichnung, Sitz und Ziele






    (1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens Bergen. Die Kurzform lautet SLP.



    (2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.



    (3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben.



    Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten.



    (4) Die SLP bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.






    § 2 Ortsgruppen






    (1) In jedem Ort kann mit Billigung des Parteivorstandes eine Ortsgruppe
    der SLP gegründet werden, die alle ihr in der Satzung der Gesamtpartei



    übertragenen Aufgaben wahrnimmt.



    (2) Die Ortsgruppe ist der Gesamtpartei untergeordnet und gibt sich eine Satzung im Sinne der Gesamtpartei.



    (3) Die Ortsgruppen dienen einerseits als örtliche Anlaufstelle für die
    Bürger und Mitglieder, andererseits vertreten sie die Interessen der
    Region gegenüber der Gesamtpartei und der Gesamtpartei in der Region und
    treffen im Sinne der Gesamtpartei Entscheidungen zur regionalen
    Politik.



    (4) Gibt es in einem Ort keine Ortsgruppe, so werden ihre Aufgaben von einer benachbarten Ortsgruppe wahrgenommen.



    (5) Jede Ortsgruppe richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die
    Positionen der Ortsgruppe entscheidet. Der Partei steht ein
    Ortsgruppenvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.



    (5) Die Ortsgruppen schließen sich in Noranda, Trübergen und Lorertal zu
    Konferenzen zusammen. In der FSB übernimmt der Ortsverband die Aufgaben
    der Konferenzen. Die Konferenzen koordinieren die Arbeit der
    Ortsverbände. Die Konferenzen setzen sich aus je einem Vertreter für
    50.000 Bürger zusammen, die von den Mitgliederversammlungen Ortsgruppen
    gewählt werden. Ortsgruppen, welche nicht mindestens einen Vertreter
    entsenden können, schließen sich mit benachbarten Ortsgruppen zu einer
    Wahlgemeinschaft zusammen.



    (6) Es wird ein Jugendverband eingerichtet, der die Interessen von
    Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen
    Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die
    Mitgliedschaftsvorraussetzungen der SLP erfüllt und mindestens 15 Jahre
    alt ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet wird automatisch Mitglied der
    SLP und verliert die Mitgliedschaft der SLP-Jugend.



    (7) Der Parteirat kann weitere Verbände einrichten.



    (6) Der Parteirat kann den Ortsgruppen und Konferenzen weitere
    Kompetenzen durch Beschluss mit absoluter Mehrheit übertragen. Ebenso
    kann die genauere Organisation dieser bei Bedarf durch einen Beschluss
    mit absoluter Mehrheit näher geregelt werden.






    II. Mitglieder






    § 3 Mitgliedschaft






    (1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und



    a) die Satzung und das Programm der SLP anerkennt



    b) die bergische Verfassung anerkennt



    c) nicht Mitglied in einer mit der SLP konkurrierenden Partei ist



    (2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe.



    (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe
    schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen
    Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet
    werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des
    Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden.




    § 4 Aktivität der Mitglieder



    (1) Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihre Meinung in parteiinternen Debatten zu äußern und ihre Vorschläge einzubringen.





    III. Organe der Partei



    § 5 Der Parteirat



    (1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP.



    Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung



    dies vorsieht.



    (2) Ihm gehören mindestens 53 Delegierte an. Hiervon werden mindestens
    41 Delegierte durch die Konferenzen gewählt, wobei jede Konferenz



    für 500.000 Bürger im Zuständigkeitsbereich 1 Vertreter entsenden darf,
    mindestens jedoch 5 und maximal 15. Die restlichen Delegierten setzen



    sich wie folgt zusammen:






    a) der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Generalsekretär



    b) der Staatskanzler oder sein Stellvertreter, falls dieser aus der SLP
    stammt, ansonsten 2 durch die Fraktion gewählte Mitglieder



    c) ein Vertreter der Fraktion



    d) ein Minderheitenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (aufsteigend) bestimmt wird



    e) ein Jugendvertreter, der durch den Jugendverband bestimmt wird



    f) ein Seniorenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (absteigend) bestimmt wird



    g) ein Gleichstellungsbeauftragter, der im Rotationsprinzip von den
    Konferenzen nach Bevölkerungsgröße (aufsteigend) bestimmt wird



    h) ein vom Vorstand bestimmtes, verdientes Mitglieder



    i) vier von den Konferenzen bestimmte, verdiente Mitglieder



    (3) Die Vertreter werden jeweils für 1 Jahr gewählt, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind.



    (4) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der
    Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind.






    (5) Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:



    a) Satzungsänderungen



    b) Vorstandswahlen



    c) Beschluss der Parteiauflösung



    (6) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied.



    (7) Sollten mindestens ½ der Mitglieder (ohne Vorstand) es verlangen, so ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.



    ( 8 )Die Leitung von Wahlen übernimmt ein Vorstandsmitglied. Sollte
    dieses nicht objektiv sein (steht selbst zur Wahl), so übernimmt diese Aufgabe ein vom Parteirat gewähltes Mitglied.






    (9) Ihm obliegen folgende Aufgaben:



    a) Wahl und Abwahl des Vorstandes



    b) Verabschiedung des Parteiprogramms



    c) Fassen von Beschlüssen



    c) Entscheidung über Anträge der Mitglieder



    e) Ehrung verdienter Mitglieder



    f) Bestimmung der Liste für die Wahl



    g) Aufstellung der Kandidaten für Wahlen



    h) Genehmigung eines Koalitionsvertrages



    i) Weitere in dieser Satzung festgelegte Aufgaben



    (10) Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.









    § 6 Vorstand






    (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden und
    dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen,
    die dem Vorstand ebenfalls angehören.



    (2) Ist ein Vorstandsmitglied länger als 5 Tage abwesend, so übernimmt ein anderes seine Stellvertretung.



    (3) Er wird für 4 Monate vom Parteirat gewählt.



    (4) Wahlweise kann der 2. Vorsitzende gleichzeitig auch der Generalsekretär sein.



    (5) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen.



    (6) Der Generalsekretär verwaltet die Partei(-finanzen) und informiert die Mitglieder.



    (7) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:



    a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind



    b) Führen von Verhandlungen



    c) Erledigung des Tagesgeschäfts



    d) Management des Wahlkampfes



    ( 8 ) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit
    bzw. einstimmig, wenn ihm weniger als 3 Mitglieder angehören.



    (9) Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.






    IV. Sonstiges






    § 7 Fehlende Bestimmungen






    (1) Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht vorhanden, so entscheidet der Parteirat über den Vorgang.



    (2) Die Entscheidung gilt auch für alle weiteren gleichen Fälle.






    § 7 Stimmrecht






    (1) Jedes ordentliche Mitglied des Parteirates nach § 5, Absatz 2 besitzt im Parteirat eine Stimme.



    (2) Betrifft die Entscheidung ein Mitglied, so ist dies nicht stimmberechtigt.



    (3) Absatz 2 gilt nicht für Wahlen












    § 8 Amtsenthebungen und Rücktritt






    (1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Parteirates seines Amtes
    enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu
    wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können ihres Amtes
    enthoben werden.



    (2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.












    § 9 Satzungsänderungen






    (1) Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen.









    § 10 Inkrafttreten



    (1) Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in






    Kraft.


    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

    4 Mal editiert, zuletzt von Lukas Landerberg () aus folgendem Grund: Übernahme der Formatierungskorrektur - 2: leider misslungen

  • Eine sehr lange Satzung. Aber scheinbar notwendig. Ich bin dafür.

    Prof. Wilhelm von Graubünden

    Professor für Wirtschaft


    Bundespräsident a.D.
    Staatskanzler a.D.
    Bundesratspräsident a.D.
    Bundestagspräsident a.D.
    Wirtschaftsminister a.D.
    Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

    Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
    Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

    Vizestaatskanzler a.D.


  • Ich ebenfalls.

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

  • Ich erlaube mir dann, festzustellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht sind und leite die Wahl ein.


    Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?


    [ ] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP


  • Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?


    [X] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Prof. Wilhelm von Graubünden

    Professor für Wirtschaft


    Bundespräsident a.D.
    Staatskanzler a.D.
    Bundesratspräsident a.D.
    Bundestagspräsident a.D.
    Wirtschaftsminister a.D.
    Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

    Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
    Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

    Vizestaatskanzler a.D.


  • Stimmen Sie dem vorgelegten Satzungsentwurf zu?




    [X] JA


    [ ] NEIN


    [ ] Enthaltung






    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

  • Ich stelle fest, dass die Satzung einstimmig angenommen wurde und schlage vor, nun zur Vorstandswahl zu kommen.


    Gibt es hierfür Kandidaten?

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

  • Ich unterstütze deine Kandidatur und stelle mich für den Stellvertreterposten zur Verfügung.


    Gibt es weitere Kandidaten? - Das ist nicht der Fall, dann leite ich den Wahlgang ein.



    Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

    [ ] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


    [ ] JA


    [ ] NEIN


    [ ] Enthaltung

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP


  • Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

    [X] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


    [ ] JA
    [ ] NEIN
    [X] Enthaltung

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP


  • Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

    [X] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


    [X] JA
    [ ] NEIN
    [] Enthaltung


  • Wählen Sie Dr. Susanne Koch-Runge zur Vorsitzenden der SLP?

    [X] JA
    [ ] NEIN
    [ ] Enthaltung

    Wählen Sie Dr. Sebastian Königskamp zum stellvertretenden Vorsitzenden der SLP?


    [X] JA
    [ ] NEIN
    [] Enthaltung

    Prof. Wilhelm von Graubünden

    Professor für Wirtschaft


    Bundespräsident a.D.
    Staatskanzler a.D.
    Bundesratspräsident a.D.
    Bundestagspräsident a.D.
    Wirtschaftsminister a.D.
    Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

    Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
    Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

    Vizestaatskanzler a.D.

  • Ich stelle fest, dass beide Kandidaten eine deutliche Mehrheit erreicht haben, herzlichen Glückwunsch.


    Ich schlage nun vor, mit dem Entwurf eines Parteigrundsatzprogrammes fortzufahren.

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

  • :klatsch:

    Prof. Wilhelm von Graubünden

    Professor für Wirtschaft


    Bundespräsident a.D.
    Staatskanzler a.D.
    Bundesratspräsident a.D.
    Bundestagspräsident a.D.
    Wirtschaftsminister a.D.
    Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

    Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
    Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

    Vizestaatskanzler a.D.

  • Ich danke Ihnen allen ebenfalls für das Vertrauen. :)


    Zu unserem nächsten Punkt, dem Programm:


    Inneres
    Arbeit
    Bildung
    Forschung
    Justiz
    Familie
    Soziales
    Gesundheit
    Energie
    Umwelt
    Finanzen
    Wirtschaft
    Landwirtschaft
    Technologie
    Verkehr
    Äußeres
    Verteidigung
    Medien
    Staat
    Neue Medien


    Diese Punkte müssen unterkommen, denke ich, oder gibt es noch etwas zu ergänzen?



    Gliederung

    • Leitbild / Ausgangssituation
    • Inneres / Staat
    • Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
    • Bildung und Forschung
    • Umwelt / Energie
    • Verkehr
    • Finanzen
    • Wirtschaft, Landwirtschaft
    • Technologie
    • Justiz
    • Äußeres
    • Verteidigung
    • (Neue) Medien

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!