[Abstimmung] Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres

  • I. Volkskammer des Königreiches Stauffen
    Abstimmung zum Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres


    Stimmen Sie dem Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres in der vorliegenden Fassung zu?


    [_] Ja
    [_] Nein
    [_] Enthaltung




    Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres (KOrdreG)


    § 1
    Gemäß Art. III, Abs. 2 der Constitution besitzen Königlich-Apostolische Kabinettsordres Gesetzeskraft und können bestehende Gesetze ändern, während die Königlich-Apostolischen Decrete sich den Gesetzen unterzuordnen haben.


    § 2
    Die Königlich-Apostolischen Kabinettsordre unterteilen sich in die „Allerhöchsten Kabinettsordre“ und die „Höchsten Kabinettsordre“.


    § 3
    (1) Allerhöchste Kabinettsordre werden durch den König erlassen und durch dessen eigenhändige Unterschrift in Kraft gesetzt. Sie entfalten sofortige Gültigkeit.
    (2) Höchste Kabinettsordre werden durch den Apostolischen Canzler erlassen und durch die Gegenzeichnung eines Ministers in Kraft gesetzt. Sie sind sofort schwebend wirksam und entfalten vollständige Gültigkeit, wenn der König nicht binnen 48 Stunden sein Veto einlegt.
    (3) Nach Entfaltung der Gültigkeit entfällt die rechtliche Unterscheidung.


    § 4
    Das Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


    Loris Juniper Winter von Tanningen-Rübezahl
    Apostolischer Canzler und Präsidium der ergebensten Regierung Ihrer Apostolischen Majestät

  • I. Volkskammer des Königreiches Stauffen
    Abstimmung zum Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres


    Stimmen Sie dem Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres in der vorliegenden Fassung zu?


    [250] Ja
    [_] Nein
    [_] Enthaltung


    Loris Juniper Winter von Tanningen-Rübezahl
    Apostolischer Canzler und Präsidium der ergebensten Regierung Ihrer Apostolischen Majestät

  • Ich stelle fest, dass das "Gesetz zur Relaxierung von Königlich-Apostolischen Kabinettsordres" einstimmig beschlossen wurde.

    Loris Juniper Winter von Tanningen-Rübezahl
    Apostolischer Canzler und Präsidium der ergebensten Regierung Ihrer Apostolischen Majestät

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