Gesetz zur Bevorzugung von Hauskatzen und anderer Feliden
Katzen sind Toll-Gesetz
KsTG
§ 1: (1) Katzen und Feliden ist das Wahlrecht in Nordhanar zuzugestehen, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in dem Staatsgebiet Nordhanars haben.
(2) Die Reichsregierung und jede Landesregierung des Reiches wird verpflichtet, eine Katze oder Kater als Minister für Katzenangelegenheiten zu benennen.
§ 2: Der Nordhanarische Staat unterhält nur diplomatische Beziehungen zu Staaten die gleichlautende Reglungen wie im Paragraf 1 dieses Gesetzes haben.
§ 3: (1) Dieses Gesetz wird in Verfassungsrang erhoben.
(2) Dieses Gesetz tritt mit dem Erhalt der kaiserlichen Sanktion nach Verkündung im Reichsgesetzblatt zum nächsten Tag in Kraft.
Bevor ich die Beratung formell eröffne möchte ich als "Mitglied" der Fraktion der SDPSB / KPdSU folgendes klarstellen: Der Antragsteller hätte das erste Wort, bedauerlicherweise haben wir ihn innerhalb der Fraktion nicht ausfindig gemacht. Weil für diesen - und man möge mir die unparlamentarische Ausdrucksweise verzeihen - absoluten Scheißdreck wollte natürlich wieder mal niemand verantwortlich sein. Mich würde es nicht wundern wenn dieser "Gesetzesentwurf" bei einem Besäufnis in Bajar entstanden ist, weil der bajarische König der Meinung war dass auch auf Reichsebene Katzen unbedingt priorisiert werden müssen.
Da wir den Antragsteller wie erwähnt nicht ausfindig machen konnten bleibt mir nur mehr die Debatte zu eröffnen. Das erste Wort hat der Abgeordnete Störer, der sich großzügiger Weise dazu bereit erklärt hat die Verantwortung für diesen Müll zu übernehmen.