Patriarchales Verordnungsblatt

  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 02. FEBRUAR | 01. STÜCK
    GEGENSTAND: Errichtung von Exarchaten
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß Paragraph 4 der Kirchenverfassung vom 02. Februar 2025 errichte ich hiermit die folgenden Exarchate:

    - Exarchat San Vezzano, mit Sitz des Exarchen in San Vezzano
    - Exarchat Bajar, mit Sitz des Exarchen in Bajarsia
    - Exarchat Seyffenstein-Voivodina mit Sitz des Exarchen in Syffia sowie Zweitsitz in Szarföld

    Bis zur Ernennung von Exarchen verfüge ich dass die Verwaltung der Exarchien durch den Generalrat erfolgen soll.
    Dolomar, 02.02.2025
    RACHEINER.
  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 26. APRIL | 02. STÜCK
    GEGENSTAND: Errichtung eines Exarchats sowie Umwandlung des Exarchats San Vezzano in das Erzexarchat San Vezzano
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß Paragraph 4, Absatz 1 der Kirchenverfassung vom 25. April 2025 errichte ich hiermit das Exarchat Irkanien, mit Sitz des Exarchen in Genepohl.
    Bis zur Ernennung eines Exarchen wird die Führung des Exarchats durch den Erzpräfekten der Hauptpräfektur des Generalrates besorgt.

    Weiters wandle ich gemäß Paragraph 9, Absatz 1 und Absatz 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 das bereits bestehende Exarchat San Vezzano in das Erzexarchat San Vezzano um. Bis zur Ernennung des Erzexarchen wird die Führung des Erzexarchats durch die Hauptpräfektur des Generalrates besorgt.
    Dolomar, 26.04.2025
    RACHEINER.
  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 26. APRIL | 03. STÜCK
    De Institutione Dicasteriorum Consilii Generalis
    Über die Errichtung der Dikasterien des Generalrates
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß Paragraph 4, Absatz 1 der Kirchenverfassung vom 25. April 2025 errichte ich hiermit die folgenden Dikasterien des Generalrates:

    - Dikasterium für die Glaubenslehre und die Theologie der arentischen Kirche
    - Dikasterium für die Armen und Schutzbedürftigen
    - Dikasterium für den Klerus
    - Dikasterium für Kultur und Bildung
    - Dikasterium für den Interreligiösen Dialog
    - Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
    - Dikasterium für innere Angelegenheiten
    - Dikasterium für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
    - Dikasterium für Angelegenheiten des Rechtswesens

    Den einzelnen Dikasterien steht jeweils ein Präfekt vor. Die Präfekten verfügen, wenn der Generalrat über Angelegenheiten die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, über das Rederecht im Generalrat, und sind vor dem Treffen einer Entscheidung zwingend anzuhören. Die Präfekten werden durch den Patriarchen ernannt, der Generalrat kann jedoch die Abberufung eines Präfekten verlangen.

    Weiters errichte ich hiermit die Hauptpräfektur des Generalrates, welcher ein Erzpräfekt vorsteht. Der Hauptpräfektur des Generalrates kommt die Aufgabe zu die Tätigkeiten des Generalrates und der einzelnen Dikasterien zu koordinieren. Der Erzpräfekt verfügt über volles Rede und Stimmrecht im Generalrat, und gilt neben den Großbischöfen und den zu Mitgliedern des Generalrates ernannten Bischöfen als vollwertiges Mitglied dieses Gremiums.

    Weiters legen wir für folgende Dikasterien die folgenden Zuständigkeiten fest:

    - Dikasterium für die Glaubenslehre und Theologie der arentischen Kirche: Das Dikasterium wacht über die Lehre der arentischen Kirche, bereitet Glaubensdokumente vor, und prägt gemeinsam mit dem Generalrat das theologische Profil der arentischen Kirche.

    - Dikasterium für die Armen und Schutzbedürftigen: Das Dikasterium ist für soziale Projekte, für die Caritasarbeit, für internationale Hilfen, aber auch für Themen wie soziale Gerechtigkeit, dem Schutz von Migranten als auch verfolgten zuständig.

    - Dikasterium für den Klerus: Das Dikasterium für den Klerus ist für jegliche Angelegenheiten rund um die Ausbildung, Berufung, Disziplinarangelegenheiten und Personalfragen rund um Personen des klerischen Standes zuständig.

    - Dikasterium für Kultur und Bildung: Das Dikasterium für Kultur und Bildung ist für die Koordination der Bildungsarbeit, Schule, Akademien aber auch für Kunst, Musik und Geschichtsbewusstsein zuständig.

    - Dikasterium für den Interreligiösen Dialog: Dem Dikasterium für den interreligiösen Dialog obliegt die Vermittlung und Kooperation mit den anderen Religionen. Ebenso fällt die Einberufung und Abhaltung von Dialogforen in ihre Zuständigkeit.

    - Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ist für die Regelung der Liturgie, Sakramentenspendung, liturgischer Formen sowie die Ausbildung der liturgischen Dienste zuständig.

    Den Dikasterien für innere Angelegenheiten, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten, sowie Angelegenheiten des Rechtswesens werden keine spirituellen Aufgaben zugewiesen, sie sollen als Grundstock für die Verwaltung der weltlichen Gebiete der arentischen Kirche dienen. Die Zuweisung ihrer Zuständigkeiten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Grundstatut für die Reichsdomäne durch eine Verordnung des Generalrates, welche im Dominialgesetzblatt veröffentlicht wird.
    Dolomar, 26.04.2025
    RACHEINER.
  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 26. APRIL | 04. STÜCK
    GEGENSTAND: Über den Aufbau grundlegender Strukturen der arentischen Kirche
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß Paragraph 4a, Absatz 1 in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 wandle ich hiermit das bestehende Exarchat Bajar in eine Großexpositur der arentischen Kirche um. Die Verwaltung der Großexpositur wird bis zur Berufung eines Erzdiakons durch die Hauptpräfektur des Generalrates besorgt. Als Sitz der Großexpositur und des Erzdiakons soll Bajarsia dienen.

    Weiters errichte ich gemäß Paragraph 4a, Absatz 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 die Großexpositur Frankenthal. Als Sitz der Großexpositur und des Erzdiakons soll die Stadt Frankenthal dienen.

    Gemäß Paragraph 2 in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 wandle ich hiermit das bestehende Exarchat Seyffenstein-Voivodina in ein Bistum um, und unterstelle es dem Großbistum St. Aegyd. Als Sitz des Bischofs soll Bajarsia dienen.

    Gemäß Paragraph 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 in der Fassung errichte ich hiermit das Bistum Pardulov, und unterstelle es dem Großbistum St. Aegyd. Als Sitz des Bischofs soll Bronn dienen.

    Gemäß Paragraph 2 der Kirchenverfassung in der Fassung vom 25. April 2025 errichte ich hiermit das Bistum Seyffan, und unterstelle es dem Großbistum St. Ambras. Als Sitz des Bischofs soll Stephansstadt dienen.

    Gemäß Paragraph 2 der Kirchenverfassung vom 25. April 2025 in der Fassung errichte ich hiermit das Erzbistum Dolomara. Als Sitz des Erzbistums soll Dolomara fungieren. Weiters stelle ich gemäß Paragraph 2, Absatz 3 der Kirchenverfassung vom 25. April 2025 fest dass das der Patriarch der arentischen Kirche als Erzbischof für das Erzbistum Dolomara fungiert, und innerhalb seiner Grenzen die gleiche Stellung wie ein Großbischof einnimmt.
    Dolomar, 26.04.2025
    RACHEINER.
  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 26. APRIL | 05. STÜCK
    GEGENSTAND: Ernennung einer Erzpräfektin der Hauptpräfektur
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß der Bestimmungen der Verordnung De Institutione Dicasteriorum Consilii Generalis vom 26.04.2025 (PTVB. 04/2025) ernenne ich hiermit die Großbischofsvikarin Julia Geibner zur Erzpräfektin der Hauptpräfektur des Generalrates der arentischen Kirche.
    Dolomar, 26.04.2025
    RACHEINER.
  • PATRIARCHALES VERORDNUNGSBLATT
    JAHRGANG 2025 | AUSGEGEBEN AM 26. APRIL | 05. STÜCK
    GEGENSTAND: Ernennung eines Exarchen
    Ich, Ottokar Racheiner, durch Wahl der Bischöfe der arentisch-katholischen Kirche Patriarch von Arentis und Seyffan, erlasse hiermit die folgende Verordnung:

    Gemäß Paragraph 5, Absatz 3 der Kirchenverfassung vom 25.04.2025 ernenne ich hiermit Thorfyn Jarnholt zum Exarchen dex Exarchats Irkanien.
    St. Aegyd, 27.04.2025
    RACHEINER.

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