• Wenige Tage nach der Erteilung des Prüfauftrages* findet sich am Montagmorgen (09.10.23) ein Vermerk auf dem Schreibtisch der Frau Staatsministerin, der diese darüber informiert, dass eine Zulassung des Eigenürüfungsverfahrens nach § 19 Absatz 3 Daseinsvorsorge-Unterhaltungsgesetz für die Straßensatzung Bergen-Hauptstadt aus Sicht der an der Prüfung beteiligten Referenten nicht in Betracht komme.

    Das Gesetz lasse eine solche Eigenprüfung nur für Vorhaben mit "geringerer Bedeutung" zu, worunter man sämtliche Straßen in der Stadtregion selbst bei weitgehender Auslegung nicht mehr fassen könne. Soweit die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens politisch erwünscht sei - wozu man aus fachlicher Sicht raten wolle - möge die Frau Staatsministerin innerhalb der Staatsregierung eine Änderung der gesetzlichen Anforderungen anstoßen.

  • Die Staatsministerin nimmt das Schreiben zur Kenntnis und unternimmt Vorbereitung zur Verfassung eines entsprechenden Referentenentwurfs, welcher dieser Anforderungen entsprechen würde. Ebenso begann sie mit der Planung einer Arbeitsgruppe »Verkehrswende und Elektromobilität«, welche sich mit den Herausforderungen der Verkehrswende beschäftigen soll

    Vizekanzlerin in der Staatsregierung Suhr

    Mitglied der Bergener Staatsregierung van Theven V und Suhr; Minister für Wirtschaft und Infrastruktur

    Dezernentin für Verkehr und Infrastruktur (Dezernat V) der Stadtregion Bergen a. D.; Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Bergens

  • In einem Treffen der Referatsleiter der Abteilung 1 und 2 der Direktion Infrastruktur, sollen Eckpunkte für Vereinfachung und Dezentralisierung von Baumaßnahmen besprochen werden. Unter anderem legt die Ministerin fest, dass es politisch erwünscht wäre, dass Regionen die Möglichkeit haben im Rahmen eines konkreten Konzeptes branchenspezifische Baugenehmigungsvorhaben zu etablieren und, dass es nicht im Interesse der Staatsbehörde ist, Straßen von lokaler oder städtischer Bedeutung gesondert zu prüfen oder hier ein Prüfugsvorbehalt zu erkennen. Insbesondere jedoch sollen jedoch wegen ihrer Bedeutung im Fernstraßennetz der Republik sogenannte Straßen von regionaler Bedeutung weiterhin von § 19a I Daseinsvorsorge-Unterhaltungsgesetz gedeckt werden sollen.

    Geklärt soll daher werden, ob es sich bei Orts- und Bezirksstraßen selbst um Straßen von nicht »geringer Bedeutung« handelt oder ob eine Genehmigung nach § 19a III Daseinsvorsorge-Unterhaltungsgesetz möglich oder gar geboten ist. Bei Stadtregionsstraßen soll einem abweichenden Verfahren - zu Zwecken der Sicherstellung der gesamtbergischen Prüfungsanforderungen - eine Abfuhr erteilt werden.


    Zur Ressourcenbündlung und Verdichtung der Organisation der Direktion Verkehr werden Überlegungen angestellt die Abteilung Raumfahrt als Unterabteilung der Abteilung Straßen-, Luft- und Eisenbahnverkehr nachzustellen.

    Vizekanzlerin in der Staatsregierung Suhr

    Mitglied der Bergener Staatsregierung van Theven V und Suhr; Minister für Wirtschaft und Infrastruktur

    Dezernentin für Verkehr und Infrastruktur (Dezernat V) der Stadtregion Bergen a. D.; Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Bergens

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!