Gericht erster Instanz Lormünde
- Zivil- und Fürsorgegericht (Gebäude A) -
Gericht erster Instanz Lormünde
- Zivil- und Fürsorgegericht (Gebäude A) -
Nach der Erhebung der Anklage gegen Dr.Ferdinand Eulenstein* regt der dort zuständige Richter Franz Meisch beim Familiengericht Lormünde (in dessen Bezirk der Beschuldigte zuletzt seinen Wohnsitz hatte) die Bestellung eines Sachwalters wegen Abwesenheit (§ 1 Absatz 2 Sachwalterschaftsgesetz) an.
Die Ex-Richterin bietet sich an, als Sachwalterin aufzutreten.
Die zuständige Richterin, Dr. Erika Lauter-Bertheim, wundert sich, dass in dieser Sache bereits eine Eingabe vorliegt, ehe sie mögliche Verwandte kontaktiert hat. Dann fällt ihr allerdings die Pressearbeit der Generalstaatsanwaltschaft als möglicher Grund ein.
Nach kurzer Prüfung bestellt sie schließlich die Frau Magdalena Eulenstein zur Sachwalterin des Dr.Ferdinand Eulenstein für die Dauer seiner Abwesenheit und nach Maßgabe des Sachwalterschaftsgesetz.
Der Aufgabenbereich umfasse alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere aber die Bestellung eines geeigneten Verteidigers in Hinblick auf die beim Zentralen Strafgericht erster Instanz anhängige Anklage. Ihr wird aufgegeben, dem Gericht unverzüglich eine zustellungsfähige Adresse im Inland für alle Angelegenheiten der Sachwalterschaft zu benennen.
Mit der Freitagspost wird eine Erinnerung in dieser Sache an Magdalena Eulenstein versendet.
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