Zentrales Strafgericht erster Instanz

  • Das Zentrale Strafgericht erster Instanz mit Sitz in Bergen-Hauptstadt nimmt gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 1 Bergische Gerichtsordnung die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in Strafverfahren von besonderer Bedeutung wahr. Die übergroße Mehrheit der Verfahren wird von örtlichen Strafgerichten erstinstanzlich behandelt, unabhängig von der Schwere des Anklagevorwurfs.

  • Nach umfassenden Ermittlungen und einem jahrelangen Ruhen des Verfahrens wegen der Flucht des Beschuldigten Dr.Ferdinand Eulenstein aus der Untersuchungshaft hat der Leitende Generalstaatsanwalt Stefan Streit als Leiter der Generaldirektion für Strafverfolgung sich letztendlich entschieden, Anklage ausschließlich wegen Hochverrats (§ 25 Strafgesetzbuch - StGB) und Mordes (§ 37 StGB) an Frau Oberst der Bergenwehr Schiller sowie einen weiteren der beteiligten Soldaten* gegen Eulenstein, seinen sogenannten Sicherheitschef Friedrich von Theesen und den überlebenden bewaffneten Mitverschwörern aus der Villa Röder als Tatbeteiligte zu erheben.


    Hinsichtlich des Beschuldigten Eulenstein beantragt man Verfahren in Abwesenheit (§ 5 Absatz 1 Allgemeine Prozessordnung - APO) wegen seiner Flucht aus der Untersuchungshaft* und insgesamt die Anordnung der Geheimhaltung (§ 11 in Verbindung mit § 35 Absatz 3 APO) über den Verfahrensgang aus "offenkundigen Gründen des Staatswohls".


    Die Beweismittel beschränken sich zunächst auf

    • den sogenannten "Eulenstein-Befehl" vom 17.09.2018,
    • den Einsatzbericht des Militärischen Sicherheitsdienstes über den Ablauf der Verhaftung, einschließlich des tödlichen Schusswechsels (nebst den Videoaufzeichnungen des gesamten Einsatzes) vom gleichen Tage1,2
    • die diesbezügliche Amtsenthebungsentscheidung des BGH gegen Eulenstein.

    Soweit das Gericht weitere Beweismittel für erforderlich halte, sei man selbstredend zu deren Einbringung bereit.

    Andernfalls könne aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft im vereinfachten Verfahren nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 APO entschieden werden: Zwar handle es sich hier um ein Verfahren von außerordentlicher strafrechtlicher und politischer Bedeutung, allerdings sei der Geschehensablauf hinsichtlich der Tatvorwürfe lückenlos nachgewiesen und die strafrechtliche Bewertung unzweifelhaft und es bestehe - insbesondere mit Blick auf die Aufarbeitung des sogenannten Eulensteinismus - ein erhebliches öffentliches Interesse an der schnellen Aburteilung.

    Zudem habe sich der Hauptbeschuldigte ja gerade dem Verfahren entzogen und damit zum Ausdruck gebracht, auf ein umfassendes Verfahren zu verzichten, hinsichtlich des Beschuldigten von Theesen und der mitangeklagten Tatbeteiligten sei man gegebenenfalls zu einer angemessenen Verfahrensabsprache bereit.

  • Ganz recht Frau Kollegin, Dr. Eulenstein ; Kammergerichtspräsidentin a.D.

    Wie ich ihren Türschoöld entnahm, ist ihr Name Dubois -Kurzmann? Wir hatten seinerzeit einen Emile Dubois bei uns, waren Sie verwandt?

    Also ich komme als Sachwalterin , meines vermutlich verstorbenen Sohnes Ferdinand.

    Als Jutistin frage ich mich allerding was der ganze Aufwandt noch soll?

  • Viola Dubois-Kurzmann, 49 - Richterin

    Nimmt verwundert zur Kenntnis, dass die ältere Dame von einem Kammergericht sprach, dass es in den letzten Jahrzehnten in Bergen jedenfalls nicht gegeben hatte. Vermutlich war die Rede vom Landgericht Bergen-Hauptstadt, an dem seinerzeit ihr Vater tätig gewesen war, kann sie sich schließlich zurecht reimen.


    Emil war in der Tat mein mon papa, auch wenn er leider schon von uns gehen musste.


    Sie greift zu einer Akte.

    Nun, die Generalstaatsanwaltschaft geht offensichtlich nicht davon aus, dass Ihr Sohn verstorben ist - die Hintergründe dieser Annahme wären natürlich verfahrensrelevant, ebenso wie Informationen über seinen Verbleib nach dem Ausbruch aus der Untersuchungshaft.

    Sie als Juristin sind ja über Ihre Mitwirkungspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte bestens informiert, nehme ich an?


    Selbst wenn es zur Person Ihres Sohnes neue Erkenntnisse geben sollte, wäre der Abschluss des Verfahrens hinsichtlich der Mitbeschuldigten nach all diesen Verzögerungen natürlich im Interesse der Rechtspflege - diese Vorgänge werfen kein gutes Licht auf unsere Behörden!

  • Lächelt freundlich.


    Der Herr Papa, so, so und bereit gegangen, sehr traurig. War ein guter und verlässlicher Kollege.

    Natürlich , liebe Frau Kollegin, bin ich über Rechte und Pflichten im Bilde, auch wnn ich juristisch nicht mehr aktiv.

    Es gibt sicher viel aufzuklären , die Rolle der damaligen Büroleiterin, des seinerzeitigen Senatspräsidenten, etc.

    Will man wirklich alles von A bis Z aufklären, so könnte es möglicherweise am Bild einer Herrschaften rütteln.

    Etwas muss ich klarstellen, es gab nie einen Ausbruch, man versicherte mir an Eidesstatt das es ein Freilassungsorder gab.

    Es soll sogar ein Schriftstück dazu geben, aber das ist wohl verschwunden.

    Dafür habe ich die Erkärung. Alles andre muss der Prozess klären.

    Heisst also im Endefekt ein langwiriger Prozess!

  • Viola Dubois-Kurzmann, 49 - Richterin

    Nun wird Ihrem Sohn nicht vorgeworfen, aus dem Gefängnis ausgebrochen zu sein, sondern die Dinge getan zu haben, die ihn ins Gefängnis brachten - und diese Umstände wirken dem ersten Anschein nach so überzeugend, dass eine Verfahrenseröffnung in Betracht kommt.

    Wenn Ihr Sohn beweisbar verstorben ist oder ein Todeserklärungsverfahren erfolgversprechend wäre, würde das natürlich der Eröffnung und Durchführung eines Strafverfahrens entgegenstehen. Sie wissen aber, dass ich mich dazu nicht einfach auf Vermutungen verlassen kann!


    Ich kann Ihnen aus den Akten berichten, dass der Haftbefehl des Bergischen Gerichtshofes nach wie vor in Kraft ist und muss Sie daher warnen, sich nicht an der Verschleierung des Aufenthalts eines Flüchtigen zu beteiligen - die Strafbarkeit einer solchen Verhaltens können Sie ebenso einordnen, wie ich...

    sinniert sie für einen Moment.

  • Drohen Sie mir nie wieder junge Frau , ich war schon Richterin, da haben Sie noch in die Windeln geschissen!

    Ich will den Prozess, erstens um unseren Namen reinzuwaschen, zweitens, will ich wissen wer , wo und wie beteiligt, denn ich glaube ,der allzugutgläubige Ferdinand wurde reingelegt.

    Sollte sich am Ende des Prozesses etwas andres offbaren , auch gut, so aber habe ich dann Gewissheit.

    Jetzt aber lassen Sie uns an die Arbeit gehen und nicht die Zeit mit gegenseitigen Drohen vergeuden.

  • Viola Dubois-Kurzmann, 49 - Richterin

    Nimmt diesen Versuch, die Kontrolle über die Situation zu übernehmen, nicht besonders begeistert auf. Ihre Erwiderung ist sachlich, aber bestimmt:


    Wenn Sie meinen Vater gekannt haben, können Sie sich vorstellen, dass ich mich von derartigen Spielchen nicht werde beeindrucken lassen, Frau Eulenstein. Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Verfahren zu führen und Ihre beruflichen Erfahrungen werden mich nicht davon abhalten, meinen Beruf so wahrzunehmen, wie es erforderlich ist.

    Sie haben selbst festgestellt, dass Sie keiner rechtlichen Hinweise bedürfen, insofern muss ich Ihnen die Bedeutung rechtlicher Hinweise wohl auch nicht erklären - ich schätze es nicht, wenn meine wohlwollende Erinnerung zu einer Drohung verdreht werden soll. Ich hoffe sehr, wir verstehen uns!


    Wendet sich nach einer kurzen Stille wieder dem Thema zu:

    Wenn das die Verteidigungslinie werden soll, bedarf es dazu natürlich einer hinreichenden Beweisführung. Beabsichtigen Sie, die Verteidigung Ihres Sohnes persönlich zu verantworten oder dazu einen anderen Verteidiger zu bestellen?

    Allerdings hatten Sie vorhin davon gesprochen, dass Sie Ihren Sohn für verstorben halten. Darf ich fragen, worauf sich diese Annahme stützt? Gegen Verstorbene lässt sich schließlich kein Prozess führen.

  • Die Annahme das Ferdinand tot beruht auf einer Aussage eines gewissen Dr. Zimmermann, welcher ihn angeblich begraben haben will.

    Das gegen Verstorbene kein Prozess zu führen ist mir wohlbelannt, jedoch gibt es ja nochj andre Beteiligte welche ebenso vor sie schranken der Justiz gehören.

    Natürlich trete ich als Sacwalterin auch als Verteiderin auf.

  • Viola Dubois-Kurzmann, 49 - Richterin

    Die Mandatsübernahme haben Sie nicht zufällig schriftlich für mich, damit wir das zu den Akten nehmen können?


    Und zu diesem Zimmermann könnten die Behörden auch Kontakt aufnehmen? Die Frage des Ablebens müssen wir zuerst klären - das wird ja auch in Ihrem privaten Interesse sein - und die Staatsanwaltschaft hat hinsichtlich des Verbleibes keinerlei Erkenntnisse gewinnen können.

  • Legt eine von Ihr unterzeichnetes Schrigtstück zwecks der Sachwaltung und verteidiung vor, sowie den Brief des Zimmermann.


    Frau Kammergerichtspräsidentin a.D

    Dr.Magdalena Eulenstein

    Johannsplatz 12

    Onsk

    Bergen


    Dr. Friedrich Zimmermann

    praktischer Arzt

    Kadettennsteig 2

    Port Royal

    RK Nördl. Insel

    Dreibürgen


    Sehr geehrte Frau Kammerichtsgerichtspräsidentin,

    mit aufrichtigen Bedauern, muss ich Ihnen, gemäss des letzten willen, Ihres Sohn ;Herrn Dr. Ferdinand Eulenstein, die traurige Miteilung zukommen lassen das jener gestern Abend zum Herrn gerufen wurde.

    Der Heimgang erfolgte in meinen Krankenhaus.

    Zusammen mit Herr Pastor Adam Propst, Herrn Kapitän a.D. Louis Fouche und Herrn Werftbesitzer Lorenzo Rosso trugen wird ihn zu Grabe.

    Die Beisetzung erfolgte über das im fanzen Reich bekannte nenomierte Bestattungsunternehmen "Dreibürgisches Beerdidigungsinstitut".


    Möge der Herr, Sie in Ihren Schmert trösten

    gez. Zimmermann


    Nun keiner der Namen sagt mir etwas auch dieses Institut ist mir unbekannt.

  • Viola Dubois-Kurzmann, 49 - Richterin

    Sieht sie für einen Moment verwundert an - selbstverständlich konnte sie diese Aufgabe nicht binnen eines so kurzen Augenblicks erledigen und auch nicht, während sie noch mit der Besucherin beschäftigt war.

    Das werde ich selbstverständlich tun, sobald wir unseren Austausch hier beendet haben. Es ist Sache der Generalstaatsanwaltschaft, über das Außenministerium Kontakt zum Auswärtigen Amt in Reichstal herzustellen. Ich hoffe, dass das Kaiserreich hier zu einer Kooperation bereit ist.

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