Nach den Osterfeiertagen ist das Gästehaus als fast schon traditioneller Ort der Koalitionsverhandlungen zwischen der SLP und der Union der Bergener Konservativen (UBK) vorbereitet worden.
Koalitionsverhandlungen mit der UBK (April 2023)
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Die UBK-Delegation wird angeführt von Emil Heldal , Alexander Waldheim , Emilie van Houten und Géraldine Saunier .
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Die Verhandlungsgruppe der Sozialliberalen steht unter der Leitung von Staatskanzlerin Christa van Theven, den Parteivorsitzenden Frederick Suhr und Fleur Houle sowie dem Fraktionschef Tobias Hußmann .
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Während man sich insbesondere in der Außenpolitik schnell einig ist, tun sich insbesondere im Bereich der Sozial- und Haushaltspolitik sowie bei der Frage nach der Schaffung einer Wehrpflicht breite Differenzen auf, über die intensiv verhandelt wird,
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Während man sich bei der Wehrpflichtfrage auf die Einhaltung des Status-Quo einlässt, ist die Kompromissbereitschaft in den beiden anderen Bereichen erheblich geringer: Die UBK besteht darauf, dass eine relevante Strukturreform der Sozialversicherung und der Existenzsicherung herbeigeführt wird. Gleichzeitig ist man in weiten Teilen der Konservativen zwar bereit zuzugestehen, dass die Einführung der Staatshaushaltskommission nicht unbedingt richtig war (obschon dieses Zugeständnis nicht einmütig ist), allerdings auch von den Vorstellungen der Sozialliberalen nicht unbedingt angetan, die Haushaltspolitik künftig im Staatskanzleramt zu verorten.
Unterdessen hat man immerhin die Reform des Produktssicherheitsrechts als ein weiteres Thema ausverhandelt.
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Bringt schließlich auch noch die Frage des Staatsbürgerschaftsgesetzes in die Verhandlungen ein und muss dort - nicht wirklich unerwartet - schnell feststellen, dass die Blockadehaltung einiger Sozialdemokraten im ersten Anlauf nun erhebliche Folgen haben würde. Folgen, die für seine Partei nur teilweise willkommen waren.
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Obwohl die Staatshaushaltskommission eines ihrer Projekte gewesen war, macht sie schließlich selbst das entscheidende Zugeständnis (nicht zuletzt, weil dieses Projekt in der Partei selbst zunehmend umstritten war): Die Kommission soll zu einem Gremium der Ersten Staatssekretäre umgewandelt werden, während die politische Zuständigkeit für den Haushalt auf das Staatskanzleramt übergeht. Im Gegenzug erhält die UBK den verantwortlichen Beigeordneten Minister für Haushaltspolitik.
Gleichzeitig kann man - gewissermaßen im Paket - die Einigung dahingehend erzielen, dass die Wahl der Selbstverwaltung bei der Staatsagentur für soziale Sicherung abgeschafft wird und stattdessen eine Berufungsstruktur vergleichbar zum Bergischen Rundfunk geschaffen werden soll. Zudem, so kommt man überein, soll eine Aufspaltung der Staatsagentur geprüft werden. Damit sind zentrale Schritte einer Strukturreform zugunsten der UBK vorfestgelegt.
Demgegenüber feilscht man im Staatsbürgerschaftsrecht noch um die Details und eröffnet parallel dazu schon einmal das Personal-Tableu.
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Erklärt sich als Verhandlungsführerin der Sozialliberalen schließlich bereit, einen Staatsbürger-Eid für Einbürgerungen, einen Einbürgerungstest als Regelfall und die Streichung der Geburtslandregelung mitzutragen.
Weiterhin nicht zugestehen möchte man eine Regelfrist von 15 statt 10 Jahren zur Antragstellung und eine Verlängerung der Frist für das Heranwachsen (also die Aufenthaltsdauer vor Vollendung des 18. Lebensjahres) von 6 auf 10 Jahre oder mindestens 3 Jahre und einen inländischen Schulabschluss.
Personell streben die Sozialliberalen das Staatskanzleramt, das Innenministerium, das Heimatschutzministerium und jeweils einen Beigeordneten Minister im Wirtschafts- und im Sozialministerium an.
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Gibt zu bedenken, dass man bei der Aufenthaltsfrist keinesfalls über einen gesicherten Aufenthaltsstatus im Sinne von § 5 Absatz 1 Ausländergesetz - AuslG spreche, der nach fünfjährigem Aufenthalt in Bergen erreicht werden könne, sofern dabei ein Vertrauenstatbestand bestehe. Man spreche über das Privileg der Staatsbürgerschaft, dabei sei der Maßstab langjähriger Integration zentral. Sofern die Sozialliberalen eine Anhebung auf 15 Jahre im Regelfall mittragen würden, könne man über Verkürzungstatbestand sicher in der Regierung eine Einigung herbeiführen.
Auch mit Blick auf die Heranwachsensfrist sei der Ansatz von 10 Jahren keinesfalls unangemessen, stelle dieser doch die Mindestschulpflicht nach § 2 Schulgesetz 1956 dar.
Hinsichtlich der Ressortverteilung könne man sicher übereinkommen, sofern der UBK das Außen-, Verteidigungs- und Wirtschaftsressort sowie bevorzugt das Sozialressort zukomme.
Hinsichtlich der Abgrenzung der Ressorts formuliert er als Prämisse der vorhergegangenen Einigung zum Übergang der Generaldirektion Finanzen, dass der Bereich der Zollverwaltung naheliegenderweise dem Außenhandelsportfolio zugeschlagen werden solle.
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