Mitteilungen des Staatspräsidialamtes


  • Pressemitteilung
    Staatspräsident Landerberg erhält Aldenroth Hemisphere Award


    Bergen (Stadt). Staatspräsident Landerberg wird am Dienstag (26.04.) an einem Festakt der Dyce Foundation in der Aldenroth City Hall, Glenverness teilnehmen. Die Stiftung der ehemaligen albernischen Premierministerin Dame Nessie Dyce GCTO, LL, DSB setzt sich für Völkerverständigung und diplomatischen Austausch ein.
    Begründet wurde die Verleihung mit den Beühungen um die Nord-Antika-Union (der Staatspräsident gab hierzu eine Erklärung am 22.03. ab), die "erstmals wieder eine weitergehende internationale Kooperation auf regionaler Ebene begründet", so Stiftungsvorsitzende Dyce in einer Mitteilung gestern.
    Gemeinsam mit dem Staatspräsidenten werden der albernische Primierminister Patrick Botherfield, die vernische Erste Ministerin Davina Fraser und der eldeyjische Gesetzessprecher Jónas Sigurðsson geehrt.

    Staatspräsident Landerberg erklärte dazu, er sei sehr geehrt, dass die Stiftung dem Projekt der Kooperation in Nord-Antika bei der ersten Verleihung des Awards bedacht habe: "Ich nehme diesen Preis gemeinsam mit meinen Kollegen gerne an und freue mich, dass dem seit Dezember 2014 sich entwickelnden Projekt, das ich die Ehre hatte, in der Entstehungsphase begleiten zu dürfen, so viel Aufmerksamkeit zukommt."
    Gleichzeitig drückte er seine Hoffnung aus, den Senat alsbald mit den Vertragsentwürfen befassen zu können.

  • Pressemitteilung
    Staatspräsident Türm in intensivmedizinischer Behandlung

    Bergen (Stadt). Erklärung von Karin Reiniger, Sprecherin des Staatspräsidenten: "Nach einem längeren Zeitraum des Unwohlseins und infektartiger Sympthome ist Staatspräsident Türm gestern Abend auf Rat seines behandelnden Arztes in eine medizinische Einrichtung der Bergenwehr eingeliefert worden. Dort wurde eine akute Appendizitis diagnostiziert und unmittelbar eine Behandlung eingeleitet. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt schon ein Blinddarmdurchbruch aufgetreten, dessen Folgen nur durch notfallmedizinische Reaktion abgemildert werden konnten. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich der Staatspräsident in einem künstlichen Koma, das die Ärzte wegen der Schwere des Krankheitsbildes in Zusammenspiel mit Komplikationen während des Eingriffs für notwendig hielten.
    Wir werden die Öffentlichkeit über den Genesungsverlauf regelmäßig informieren, dabei aber Rücksicht auf die Familie Türm nehmen."

  • Pressemitteilung
    Staatspräsident und Staatsregierung verurteilen Attentat auf Regionalpräsident Bossé


    Staatspräsident Landerberg und die amtierende Staatsregierung um Staatskanzler Königskamp verurteilen das Attentat auf den Regionalpräsidenten der Region Noranda, Harcourt Bossé. "Wir wünschen Harcourt Bossé eine baldige und vollständige Genesung von dieser schrecklichen Tat, deren Hintergründe zur Stunde durch die zuständigen Behörden ermittelt werden. Auch wenn wir das Vorgehen der Regionalregierung als offensichtlich unrechtmäßig bewerten und die Strafverfolgungsbehörden sich dieser Angelegenheit werden widmen müssen: Gewalt darf kein Mittel in politischen Fragen sein, ganz gleich von welcher emotionalen oder staatstragenden Bedeutung diese auch sein mögen. Wo der Dialog an seine Grenzen stößt, schlägt die Stunde des Rechts, nicht die Stunde des Unrechts und der Willkür.", so Staatspräsident, Staatskanzler und Innenministerin in einer gemeinsamen Erklärung.


  • Pressemitteilung

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    Bürger Bergens auf Grund anhaltender Zwischenfälle in der Region Noranda, ruft der Herr Staatspräsident für den Staat Bergen, das Kriegsrecht aus.

    Dies gilt rückwirkend seit heute, 06.00 Uhr Ortszeit.


    Es wird daher befohlen:
    Jeder Mann, beginnen ab dem 21 Lebensjahr, so er noch eingezogen wurde, hat sich um gehen in der nächsten Kaserne zu melden.Jeder Reservist hat sich umgehend bei seiner Einheit zu melden.
    Ab sofort ist die Arbeit der Parteien , mit Ausnahme der BF, einzustellen.
    Es ist ein Kriegskabinett unter Führung des Herrn Staatspräsidenten zu bilden.
    Der Herr Staatspräsident ermächtigt die Bergenwehr zum bestzen der abtrünnigen Region und zur Errichung einer Militärregierung.
    Der Herr Staatspräsident ermächtigt die Geheimdienste in der abtrünnigen Region die Aufrührer aufzuspüren und zu verhaften.
    Der Herr Staatspräsident ermächtigt die Geheimdienste jeden Gegner der Politik des Herrn Staatspräsidenten zu verhaften.Der Herr Staatspräsident ermächtigt die Geheimdienste und die Bergenwehr zur Errichtung von Internierungslagern.

    Gegeben zu Bergen
    17.09.2018i. A. des Herrn Staatspräsidenten
    Friedrich von Thessen
    Major. a.D

    Millitärischer Berater

  • Stroh: Bergische Verfassung ist nicht verhandelbar.

    Senatspräsident Wilhelm Stroh, der derzeit die Amtsgeschäfte des Staatspräsidenten führt, erklärt aus diesem Anlass:

    "Wir alle sind schockiert über die Ereignisse der vergangenen Tage, als ein reaktionärer Antidemokrat den Versuch unternahm, Demokratie und Rechtsstaat mit einem Federstrich zu beseitigen. Dieser Versuch ist klar gescheitert und die bergische Regierung hat den Zustand der verfassungsmäßigen Ordnung nie verlassen. Die Verfassung ist nicht verhandelbar und die Verantwortlichen für dieses hochverräterische Unternehmen, das mindestens das Leben einer verdienten Offizierin gekostet hat, werden dafür mit den Mitteln des Strafrechts zur konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

    Ich habe gemeinsam mit dem Staatsminister für die übergeordnete Verwaltung, Staatskanzler Königskamp, angewiesen, dass in allen Behörden unseres Landes die Symphatisanten Eulensteins und seiner Kollaborateure ermittelt werden. Unsere Verwaltung basiert auf dem Vorrang der Verfassung und der Unverletzlichkeit ihrer Werte, auf die alle Staatsbediensteten sich verpflichtet haben. Wer diese Werte nicht achtet, hat keinen Platz in der öffentlichen Verwaltung.
    Was für Eulenstein gilt, lässt sich genauso in Richtung der Seperatisten Norandas sagen: Sie haben unsere Verfassung gebrochen, treten die Freiheit der Bürger und den Rechtsstaat mit Füßen. Wir haben Verlautbarungen und Beweise, die den Aufbau einer faschistoiden Ordnung in Noranda belegen, in der Kritiker mundtot gemacht werden sollen und Freiheiten der Bürger im Namen der "großen Nation" aufgegeben werden. Noranda war und bleibt Teil der Republik Bergen, auch wenn die politischen Verhältnisse dort zur Zeit gestört sind. Wir werden die geeigneten Maßnahmen treffen, diesen Zustand zu beheben. Militärische Schläge gegen die Zivilbevölkerung allerdings, wie sie von Staatspräsident Eulenstein angekündigt und angestrebt wurden, sind ausgeschlossen. Die Einheit Bergens ist nicht verhandelbar und wir werden sie erhalten.

    Bis zur Durchführung des Amtsenthebungsverfahrens obliegt es mir, die Amtsgeschäfte des Staatspräsidenten zu verwalten. Ich bin mir der großen Verantwortung in dieser schwierigen Situation bewusst und ich bitte Sie alle um ihre Unterstützung - und doch auch darum, sich einen kritischen Blick auf ihre Vertreter zu bewahren, denn es ist die Überzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die eine wehrhafte Demokratie stark machen."

  • Stroh zum Staatskrisenbewältigungsgesetz.

    Senatspräsident Wilhelm Stroh, der derzeit die Amtsgeschäfte des Staatspräsidenten führt, erklärt aus Anlass der Verabschiedung des Staatskrisenbewältigungsgesetzes 2020:

    "Ich bin sehr froh, dass es dem Senat nach endlosen Monaten der politischen Blockade und des Stillstandes gelungen ist, den Weg frei für einen Neuanfang zu machen, damit wir Bergen endgültig von den Lasten Eulensteins und seiner Helfershelfer befreien sowie das despotische Regime in Noranda beseitigen können. Ich werde dieses Gesetz schnellstmöglich ausfertigen und mit der Regierung die Ausführung beginnen.


    Anders als in Kreisen der Sympathisanten dieser Verfassungsfeinde behauptet und durch öffentlichkeitswirksame, aber am Ende unbedeutende Propaganda behauptet wurde und noch immer wird, war es meine Pflicht als gewählter Senatspräsident und Patriot in den letzten fast zwei Jahren als Staatspräsident zu amtieren, weil es bis zum heutigen Tage keinen Ausweg aus dieser schweren Staatskrise gab. Ich habe das mit besonderer Überzeugung getan, nicht etwa nur, weil ich als Bürger Lormündes bereits einmal erleben musste, was Eulenstein mit Macht anstellt und dass er gestoppt werden muss, sondern auch, weil unsere Verfassung genau dies für den Falle der Amtsenthebung des Staatspräsidenten vorsieht.

    Es ist uns gelungen, die Auswirkungen der hochverräterischen Separation Norandas weitestgehend auf diesen Landesteil zu begrenzen und viele der Helfershelfer Eulensteins aus staatlichen Stellen zu entfernen. Gescheitert aber sind wir vorerst damit, die Einheit unserer Nation zu verteidigen und dem Volk auch in dieser schwierigen Lage eine regelmäßige Entscheidung über seine Regierung zu ermöglichen. Das ist kein verfassungsrechtliches Problem, aber es ist ein demokratisches und es wird nun meine Pflicht sein, unser Land zu Neuwahlen zu führen, die der Senat ermöglicht hat.
    Sobald das bergische Volk einen neuen Präsidenten und ein neues Parlament gewählt hat, wird meine Verantwortung beendet sein, denn entgegen aller anderslautenden Unterstellungen hege ich keine persönlichen Ambitionen, länger als nötig dieses Amt zu führen. Ich werde für kein politisches Amt kandidieren und mich stattdessen in den Ruhestand zurückziehen, sobald ich meine Amtsgeschäfte nach den Neuwahlen übergeben habe."

  • Staatspräsident Königskamp schlägt Staatssekretärin Katja Drescher als Regionspräsidentin des Lorertals vor

    Bergen-Stadt (15.05.22). Staatspräsident Dr. Sebastian Königskamp wird dem Regionsrat der Region Lorertal morgen offiziell mitteilen, dass er beabsichtigt, die bisherige Staatssekretärin für Regionales im Staatsministerium für innere Angelegenheiten und Justiz, Katja Drescher, als neue Regionspräsidentin zu ernennen.

    Nach § 4 Abs. 3 Regionalgesetz - RegionalG ist der Regionsrat vom Staatspräsidenten vor der Ernennung eines Regionspräsidenten anzuhören; Frau Staatssekretärin Drescher hat sich bereiterklärt, der Volksvertretung für eine Befragung bereitzustehen, soweit dies gewünscht wird.

    Das Amt des lorertaler Regionspräsidenten ist vakant, seit die damalige Regionspräsidentin Andrea Gerhardt im Dezember 2021 zur Chefin des Staatspräsidialamtes im Range einer Staatsrätin beim Staatspräsidenten berufen wurde.

    Staatspräsident Königskamp hat die Personalie Drescher gemeinsam mit dem Staatsminister für innere Angelegenheiten und Justiz, Frederick Suhr, entschieden und erklärt dazu: "Katja Drescher ist seit vielen Jahren in der Regionalpolitik unterwegs und hat maßgeblich sowohl an der Wiedereinführung der politischen Regionen im Zuge der Dezentralisierung ab 2015, als auch an der nun vor dem Abschluss stehenden Reform des Selbstverwaltungsrechts mitgewirkt. Sie kennt auch die Region Lorertal, unsere gemeinsame Heimat sehr gut und wird in der Lage sein, die anspruchsvolle Aufgabe der Verwaltungschefin in Bergens größter Region ohne lange Einarbeitungszeit anzunehmen. Sie ist die richtige Frau für diesen Job!"

    Katja Drescher wurde 1961 in Rombeuren geboren, studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Louis-Bendowski-Universität zu Marienburg und trat nach anwaltlicher Tätigkeit im Verwaltungsrechtsdezernat (Tätigkeitsschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht) einer größeren Anwaltssozietät in den öffentlichen Dienst der Republik Bergen ein.

    Im Mai 2011 wurde sie von der Staatsregierung unter Staatskanzler Lukas Landerberg zur Staatssekretärin für Regionales berufen, das Amt übt sie seitdem unter verschiedenen Staatsministern und Regierungen aus.
    Sie lebt heute in ihrer Geburtsstadt Rombeuren, Landschaft Oberselb, ist verheiratet und Mutter von zwei erwachsenen Kindern.

  • Staatspräsident Königskamp wird am Nachmittag das neue Kabinett ernennen

    Bergen-Stadt (31.05.22). Staatspräsident Dr. Sebastian Königskamp wird am heutigen Nachmittag das neue Kabinett unter Staatskanzlerin Christa van Theven (Kabinett van Theven II) ernennen. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Sozialliberalen Partei Bergens (SLP) und der Union der Bergener Konservativen (UBK) am späten gestrigen Abend beendet worden sind, hat der Staatspräsident noch in der Nacht Gespräche mit den Delegationen der beiden Parteien geführt, um sich über die geplante Zusammenarbeit zu informieren.


    Dazu erklärt er: "Ich bin davon überzeugt, dass die beiden großen Parteien eine stabile Mehrheit in dieser Legislaturperiode gewährleisten und damit Regierungsarbeit mit Blick auf die großen Herausforderungen unserer Zeit leisten können, die sich nicht auf die Gesamtbergische Frage, die Wiederherstellung der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit mit Noranda beschränken lassen, von dieser aber ganz wesentlich dominiert werden.

    Es freut mich außerdem, dass die Regierungsbildung weniger als vierzehn Tage nach der Konstituierung des Bergischen Senats für die neue Legislaturperiode erfolgen kann. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem letzten Mal, obschon es sicherlich noch Möglichkeiten zur Optimierung der Gespräche in zeitlicher Hinsicht gibt!"

    Die Zeremonie zur Amtseinführung wird planmäßig um 15:00 Uhr in der Villa Röder beginnen.

  • Staatspräsident Königskamp teilt Androischer Föderation teilweise Aufhebung der Vertragsbeziehungen mit

    Bergen-Stadt (02.09.22). In enger Abstimmung mit Außenminister Emil Heldal hat Staatspräsident Sebastian Königskamp heute entschieden, der Androischen Föderation die teilweise Aufhebung der Vertragsverpflichtungen der Republik Bergen mitzuteilen.

    Hierzu erklärt der Herr Staatspräsident: "Ich bedauere sehr, dass nach vielen Jahren der freundschaftlichen Partnerschaft zwischen Andro und Bergen die Veränderungen in der politischen Struktur die Fortsetzung weitgehender Kooperationsabreden schlicht nicht mehr möglich ist. Hier hat sich die Grundlage unserer Beziehungen seit Vertragsschluss im Jahre 2012 so sehr geändert, dass es mit unseren verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Werten der Republik Bergen nicht mehr vereinbar wäre, etwa begünstigte Reise- und Auslieferungsregeln anzuwenden oder gar sensible Sicherheitsinformationen auszutauschen.

    Entsprechend unserer verfassungsrechtlichen Verpflichtung gewähren wir Staatsbürgern der Föderation in Bergen seit der Machtübernahme eines kommunistischen Regiemes politisches Asyl und haben die Zusammenarbeit in ihrem tiefgreifenden Umfang faktisch ausgesetzt, auch wenn uns das angesichts der etablierten freundschaftlichen Beziehungen unserer Länder nicht leicht gefallen ist.

    Nach nunmehr fast zwei Jahren ohne eine Veränderung müssen wir annehmen, dass sich das kommunistische Unrechtsregime in Andro derart verfestigt hat, dass mit einer schnellen Rückkehr zum demokratisch-rechtsstaarlichen Zustand nicht mehr gerechnet werden kann. Dieser Schritt war daher notwendig und wird die Grundlage für den weiteren Umgang unserer Regierung mit dieser Sachlage in Zukunft sein."

  • Staatspräsident Königskamp lässt Reform des Staatshaushaltsrechts prüfen

    Bergen-Stadt (11.10.22). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat heute entschieden, die vom Bergischen Senat am Freitag beschlossene Reform des Staatshaushaltsrechts vorerst nicht auszufertigen und stattdessen noch einmal einer genaueren juristischen Prüfung zu unterziehen. Dabei soll insbesondere die weitreichende Übertragung exekutiver Aufgaben an eine unabhängige Staatsbehörde im Mittelpunkt stehen.

    Zum Verfahren erklärt Beate Vilhelmi, stellvertretende Sprecherin des Staatspräsidenten: "Staatspräsident Königskamp hat heute unter anderem die große Verfassungsreform ausgefertigt, in der ein Vorlageverfahren an den Bergischen Gerichtshof für den Fall der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes vorgesehen ist, das der Staatspräsident im Rahmen eines Prüfungsverfahrens nutzen kann. Der Herr Staatspräsident möchte ausdrücklich betonen, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob er das ihm zustehende Widerspruchsrecht ('Veto') oder dieses neue Vorlageverfahren nutzt. Derzeit wird der Gesetzesentwurf von den Juristen des Staatspräsidialamtes geprüft und eine Bewertung für das weitere Vorgehen erstellt."

  • Staatspräsident Königskamp will Beginn der nächsten Amtszeit des Staatspräsidenten am 01. Dezember 2022 ermöglichen

    Bergen-Stadt (21.10.22). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat der Bergischen Wahlkommission gegenüber heute seinen Amtsverzicht für die laufende Wahlperiode zum 01. Dezember 2022 erklärt. Dieser Amtsverzicht soll darauf gerichtet sein, die Neuregelungen hinsichtlich der Wahlperiode des Staatspräsidenten im Zuge der jüngsten Verfassungsreform mit der Wirkung zur Anwendung zu bringen, dass die Amtsperiode zukünftig immer zum Monatsersten jedes siebten Monats neu beginnt.

    Planmäßig würde die Amtszeit des Herrn Staatspräsidenten mit dem 16. Dezember 2022 auslaufen. Die Rücktrittserklärung ist unwiderruflich, steht aber unter der Rechtsbedingung, dass das angestrebte Verfahren so auch tatsächlich durchführbar ist; hierzu wurde die Bergische Wahlkommission als zuständige Behörde um Klärung gebeten.

    In eigener Sache erklärt der Herr Dr. Königskamp in diesem Zusammenhang, dass dieser Rücktritt aus rein verfahrensrechtlichen Erwägungen erfolgen solle und insbesondere nicht als Vorfestlegung hinsichtlich einer erneuten Kandidatur zu verstehen sei.

  • Staatspräsident Königskamp lässt Gesetz zur Reform des Namensrechts prüfen

    Bergen-Stadt (09.01.23). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat entschieden, die vom Bergischen Senat heute beschlossene Reform des Namensrechts (sog. 'Adelsnamen-Beendigungsgesetz') vorerst nicht auszufertigen und sie stattdessen noch einmal einer genaueren juristischen Prüfung zu unterziehen.

    Zum Verfahren erklärt Beate Vilhelmi, stellvertretende Sprecherin des Staatspräsidenten: "Staatspräsident Königskamp hat zur Kenntnis genommen, dass dieses Gesetz - unabhängig von dem politischen Streit, der in einer parlamentarischen Demokratie nicht unüblich oder schädlich ist, zumal am Ende eine Zustimmung ja sogar von Teilen der Opposition erfolgte - einen Teil der Bevölkerung sehr persönlich betrifft, indem es faktisch eine Namensänderung erzwingt.

    Dass das Namensrecht einer gesetzlichen Regelung zugänglich ist, kann dabei nicht in Zweifel stehen, aber die Frage der Verhältnismäßigkeit, der Zumutbarkeit einer solchen zwangsweisen Änderung für die Betroffenen, steht hier im Mittelpunkt, nachdem eine kontroverse Bestimmung zur Einziehung von sogenannten 'adelstypischen Vermögenswerten' in der Endfassung des Gesetzesentwurfes entfallen ist."

    Zum weiteren Verfahren erklärt Vilhelmi: "Der Herr Staatspräsident hat noch nicht entschieden, ob er das ihm zustehende Widerspruchsrecht ('Veto') ausübt, das Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Bergischen Gerichtshof nutzt oder das Gesetz ausfertigt, diese Frage ist noch offen. Derzeit wird der Gesetzesentwurf von den Juristen des Staatspräsidialamtes geprüft und durch diese eine Bewertung erstellt, die Staatspräsident Königskamp zur Grundlage für das weitere Vorgehen machen wird."

  • Staatspräsident Königskamp fertigt Gesetz zur Reform des Namensrechts aus

    Bergen-Stadt (14.01.23). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat die zur näheren Prüfung zunächst zurückgestellte Reform des Namensrechts (sog. 'Adelsnamen-Beendigungsgesetz') heute ausgefertigt.

    Dazu erklärt Beate Vilhelmi, stellvertretende Sprecherin des Staatspräsidenten: "Staatspräsident Königskamp hat das zu dieser Frage eingeholte Rechtsgutachten genau geprüft und ist zu der Erkenntnis gelangt, dass das Gesetz nicht offensichtlich verfassungswidrig ist. Die Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Namensrechts kann nicht bestritten werden und hinsichtlich der umstrittenen Verwaltungsübertretung sind die betroffenen Bürger natürlich berechtigt, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

    Der Staatspräsident sieht hier keine Rechtfertigung durch öffentliche Interessen, um das Vorlageverfahren zum Bergischen Gerichtshof in Anspruch zu nehmen, obwohl ihm gewisse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bleiben."

  • Bergen hat das Übereinkommen über die Gemeinsame Reisezone ratifiziert

    Bergen-Stadt (30.01.23). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat am Wochenende das Übereinkommen über die Gemeinsame Reisezone der Nordantika-Union für die Republik Bergen formell ratifiziert, nachdem der Bergischen Senat unlängst mit großer Mehrheit seine Zustimmung dazu gegeben hatte.

    Der Herr Staatspräsident erklärt dazu: "Mit diesem Schritt haben wir es auf bergischer Seite endlich geschafft, aus dem ambitionierten Vorhaben der nordischen Kooperation etwas für jeden Bürger Fassbares und Erlebbares zu machen: Bergische Staatsbürger können nunmehr visafrei zwischen den NAU-Staaten reisen und Ausländer können neben den nationalen Visa auch ein NAU-Visum beantragen. Das ist eine erhebliche Verbesserung insbesondere für diejenigen unter uns, die nicht regelmäßig reisen und sich daher mit Formalitäten nicht besonders gut auskennen. Aber auch für Vielreisende wird der Verzicht auf Bürokratie sich sicherlich schnell bemerkbar machen.

    Die bergischen Behörden arbeiten bereits an einer schnellen Umsetzung all dieser Möglichkeiten und der im Übereinkommen getroffenen Verabredungen zur Behördenkooperation, mit der wir die Sicherheitsfragen der wegfallenden routinemäßigen Grenzkontrollen zwischen unseren NAU-Partnern und Bergen im Blick haben werden."

    Die Nordantika-Union war im Jahre 2017 als multilaterale Kooperationsplattform zwischen dem Königreich Albernia, der Republik Bergen, der Republik Eldejya und den Königlichen Gefilden von Glenverness ins Leben gerufen worden. Anderen Staaten der Region steht die Möglichkeit zur Beteiligung grundsätzlich offen.

  • Stellungnahme zur Medienberichterstattung: Königskamp kandidiert erneut; keine Vorfestlegung zur Oberbürgermeister-Personalie in der Hauptstadt

    Bergen-Hauptstadt (06.06.23). Bezugnehmend auf die Berichterstattung des Bergischen Rundfunkes vom heutigen Tage (Newsblog des Digitalen Angebotes BERGENEINS.be) erklärt Beate Vilhelmi, Sprecherin des Staatspräsidenten aus Anlass vielfacher Anfragen: "Soweit über die erneute Kandidatur des Herrn Staatspräsidenten spekuliert wird, möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Der Herr Staatspräsident bestätigt, dass er am heutigen Tage die notwendigen Formalitäten für eine erneute Kandidatur um das Staatspräsidentenamt bei den kommenden Wahlen erfüllt hat. Es ist seine Absicht, als parteiunabhängiger Bewerber anzutreten und er wird Ressourcen des Staatspräsidialamtes selbstverständlich nicht für diese Kandidatur nutzen. Dementsprechend wird das Staatspräsidialamt hierzu nicht weiter Stellung nehmen.

    Soweit über etwaige Vorfestlegungen des Herrn Staatspräsidenten hinsichtlich der Ernennung eines neuen Oberbürgermeisters von Bergen-Hauptstadt spekuliert wird, weise ich diese Spekulationen zurück. Der Herr Staatspräsident hat in der Tat kürzlich einen Personalvorschlag eines Regionalverbandes einer im Bergischen Senat vertretenen Partei erhalten und diesbezüglich dem Vorschlagsträger mitgeteilt, dass er eine Entscheidung nicht vor der Bekanntgabe eines Ergebnisses der laufenden Regionalwahlen treffen wird. Interne Vorfestlegungen in dieser Frage gibt es nicht, sie wären auch nicht sachgerecht."

  • Stellungnahme zu Protesten im Umfeld des Staatspräsidialamtes sowie zur Nominierung einer Oberbürgermeister-Kandidatin für Bergen-Hauptstadt

    Bergen-Hauptstadt (01.07.23). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat am 30. Juni 2023 den Stadtrat der Stadtregion Bergen-Hauptstadt um eine Stellungnahme zur möglichen Ernennung von Flora C. Leroux (SPB) zur Oberbürgermeisterin von Bergen-Hauptstadt gebeten und erwartet zeitnah die Durchführung einer entsprechenden Beratung des Selbstverwaltungsorgans. Am heutigen Samstag kam es im Umfeld des Amtssitzes des Staatspräsidenten zu Protesten hinsichtlich dieses Vorgangs.

    Dazu erklärt Beate Vilhelmi, Sprecherin des Staatspräsidenten "Der Herr Staatspräsident sieht keinen Anlass dafür, zu den Protesten einer kleineren Gruppe Stellung zu nehmen, sondern respektiert diese als Ausdruck der persönlichen Meinung der Teilnehmer, wenngleich Anlass und Zeitpunkt für diese Form der Meinungsäußerung sicherlich ungewöhnlich erscheinen. Eine Behinderung der Tätigkeit des Staatspräsidenten oder des Staatspräsidialamtes war nicht zu befürchten, auch die Teilnahme des Herrn Staatspräsidenten an der Vereidigungszeremonie im Bergischen Senat war planmäßig möglich."

    Hinsichtlich der Personalie verweist Vilhelmi auf die Stellungnahme vom 06. Juni: "Der Herr Staatspräsident hatte darauf verwiesen, den Ausgang der Regionalwahl in Bergen-Hauptstadt vor einer Entscheidung über die Ernennung eines Oberbürgermeisters, die nach dem Bergen-Hauptstadt-Gesetz ihm obliegt, abwarten zu wollen. Ein entsprechendes Vorgehen hat er jetzt gewählt. Zu diesem Zeitpunkt liegt dem Herrn Staatspräsidenten nur ein Personalvorschlag, nämlich die von den Sozialdemokraten in der Hauptstadt vorgeschlagene Frau Leroux vor. Die SPB-Fraktion ist die stärkste Kraft im Stadtrat mit guter Perspektive, eine Gestaltungsmehrheit zu erreichen, sodass es aus Sicht des Staatspräsidenten angemessen war, diesen Vorschlag zu berücksichtigen. Eine endgültige Entscheidung über die Ernennung wird der Herr Staatspräsident erst nach der Stellungnahme des Stadtrates treffen, wie es gute Tradition in diesem Bereich der Selbstverwaltung ist."

  • Stellungnahme des bergischen Staatspräsidenten zum Angriff der Unionsstreitkräfte auf die Vereinigten Staaten von Astor

    Bergen-Hauptstadt (18.10.23). Der Staatspräsident der Republik Bergen, Sebastian Königskamp, äußert sich wie folgt zum Angriff der Streitkräfte der Demokratischen Union (aus dem Gebiet der zur Demokratischen Union gehörenden Republik Roldem) auf die Vereinigten Staaten von Astor:

    "Ich bin schockiert über die jüngsten Entwicklungen und habe es nicht für möglich gehalten, dass die Militärmachthaber in Manuri, die im eigenen Land schon eine sehr unübersichtliche Situation zu kontrollieren haben und sich vom demokratischen Anspruch des Staatsnamens weiter entfernt hatten als zuvor, einen solchen Schritt gehen würden.

    Ich verurteile den Angriff der DU auf die Vereinigten Staaten von Astor in aller Deutlichkeit und mit allem Nachdruck.

    Seit 2012 bestehen völkervertragliche Beziehungen zu den USA, in deren Zusammenhang wir ausdrücklich auch die Unverletzlichkeit des staatlichen Territoriums bekräftigt haben. In gleicher Weise - wenn auch nicht in formalisierter Form, sondern nach völkerrechtlichen Grundsätzen - erkennt die Republik Bergen die Souveränität der Demokratischen Union Ratelon an, die sich allerdings nicht auf die Führung eines unprovozierten Angriffs erstreckt.

    Eindeutige Erkenntnisse über die angebliche Vorbereitung eines Angriffskrieges der USA auf das Gebiet der Republik Roldem als Teil der DU, wie sie durch die Machthaber in Manuri verbreitet wurden, liegen uns zur Stunde nicht vor.

    Die Republik Bergen hat keine eigenen unmittelbaren geopolitischen Interessen auf dem Kontinent Astoria, werden aber insbesondere mit unseren Freunden und Partnern in der NAU sowie im Kaiserreich Dreibürgen in den Austausch treten, soweit dies gewünscht wird, und die weitere Entwicklung mit der gebotenen Umsicht beobachten.

    Es ist wichtig, dass es zu einer schnellstmöglichen Beilegung des Konflikts, zur Wiederherstellung der territorialen Integrität der Vereinigten Staaten von Astor sowie zu keinem Übergreifen der Instabilität von der DU auf andere Staaten Zentral-Anticas kommt.

    Unser primäres Interesse ist die Sicherheit bergischer Staatsbürger sowohl auf den Gebieten der Demokratischen Union als auch auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Astor.

    Das Außenministerium unter der Leitung von Staatsministerin Amélie Delaunay arbeitet in enger Abstimmung mit dem Staatspräsidialamt, den Dienststellen des Bergischen Sicherheitsrat sowie in Zusammenarbeit mit den Diensten der Republik und den bergischen Gesandtschaften vor Ort an Maßnahmen, um dies zu gewährleisten.

    Ich bitte alle Betroffenen und ihre Angehörigen, sich über die entsprechenden Kanäle zu informieren und besondere Umsicht walten zu lassen. Die Republik Bergen warnt ihre Staatsbürger ausdrücklich davor, dass rechtsstaatliche Grundsätze in der Demokratischen Union Ratelon auch weiter nicht erwartet werden können. Gegenüber den Behörden der Vereinigten Staaten bestehen diese grundsätzlichen Bedenken trotz der angespannten Lage nicht."

    Staatspräsident der Republik Bergen

    Staatskanzler der Republik Bergen a.D. | Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D | ehemaliger Vorsitzender der SLP

  • Staatspräsident prüft Verwaltungsreform vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung

    Bergen-Hauptstadt (20.01.24). Staatspräsident Sebastian Königskamp hat eine rechtliche Prüfung des vom Bergischen Senat beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung bei der Behördenorganisation beauftragt und die Ausfertigung des Gesetzesentwurfes für die Dauer dieser Prüfung ausgesetzt.

    Der Staatspräsident ist der Auffassung, dass die Organisation der Verwaltungsbehörden nach dem Prinzip der Gewaltenteilung eine Aufgabe aus dem Kernbereich der Exekutive ist. Mit der Gesetzesänderung sollen nicht allgemeine organisatorische Vorgaben getroffen werden, sondern konkrete (Einzelfall-)Entscheidungen der Exekutive regelmäßig und umfassend von einer Zustimmung der Legislative abhängig gemacht werden. Dies sieht er als hochgradig problematisch an und behält sich vor, gegen den Gesetzesbeschluss jedenfalls aus politischen Gründen Widerspruch zu erheben.

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