Das wäre zwar eine angemessene Strafe, doch das Hausgesetz verlangt von mir, dass die Braut nicht mehr als drei Rangstufen unterhalb des Erzherzoglichen Hauses ist.
Verzeiht Euer Majestät, aber auch als Kaiser im Ruhestand , habt Ihr die Macht dies zu ändert. Fragt Euren Hofjuristen und Euren Hofhistoriker, es gab Präzedenzfälle, hierorts und anderswo.
Eine Standeserhöhung einer meiner Nichten, wäre die Lösung.
So die Damen unter der Haube , hoffe ich das auch für mich eine Dame findet.